Ungarn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ungarn

Jagdangebote:

• Rehbockjagd

• Rotwildjagd

• Schwarzwildjagd

• Muffelwildjagd

• Damwildjagd

• Niederwildjagd

 

Allgemeine Informationen
zur Jagd in Ungarn

 

Waffeneinfuhr / Waffentransport

Waffe und Munition müssen getrennt und in einer Gewehrtasche bzw. in einem Gewehrkoffer befördert werden. In bewohnten Ortschaften, auf öffentlichen Plätzen, Unterkünften, sowie in Fahrzeugen dürfen Waffen nur entladen in der Gewehrtasche getragen bzw. transportiert werden. Die Gewehrtaschen nicht sichtbar im Auto verstauen (Kofferraum). Der ausländische Jäger darf seine Waffen und Munition nicht an andere Personen im Rahmen der Jagdausübung übergeben!

 

Beim Flug muss die Waffe in einem flugtauglichen Gewehrkoffer, sowie die Munition original verpackt, am Schalter abgegeben werden. Verschiedene Fluglinien verlangen, dass der Verschluss aus der Waffe genommen und separat verpackt wird. Wichtig zu bemerken ist, dass das Gewehr nicht im Handgepäck transportiert werden darf! Empfehlenswert ist es, das Zielfernrohr von der Waffe zu nehmen und es im Gewehrkoffer gut geschützt zu transportieren. Achtung: Bestimmte Fluglinien befördern keine Waffen! Bitte vor der Buchung vom gewünschten Flug jedenfalls nachfragen!

 

Jagen als ausländischer Jagdgast

Die Voraussetzung für eine Jagd in Ungarn ist die auf Grund eines Jagdvertrages ausgestellte, gültige ungarische Jagdkarte. Ausländische Staatsbürger dürfen die Jagd in Ungarn nur mit der vom Ministerium für Landwirtschaft persönlich für sie ausgestellten ungarische Jagdkarte ausüben. Der Grund der Ausstellung einer ungarischen Jagdkarte ist der mit mir abgeschlossene Jagdvertrag. Ein Jagdvertrag darf nur mit solchen Jagdgästen abgeschlossen werden, die in ihrem Heimatland über eine gültige Jagdkarte verfügen. Die ungarische Jagdkarte, sowie der europäische Waffenpass und ein Reisepass bzw. Personalausweis müssen während der Jagd immer mitgeführt werden! Die Jagd kann ausschließlich in dem im Jagdvertrag angegebenen Revier und auf die darin eingetragene Wildart ausgeübt werden. Jagd in alkoholisiertem Zustand führt zum sofortigen Abbruch der Jagd bzw. zum Ausschluss aus der Jagd. Sollte dieser Fall eintreten, wird die gesamte Rechnungssumme sofort in Rechnung gestellt.

 

Trophäenbewertung und Trophäenausfuhr

In Ungarn gilt als Bemessungsgrundlage für die Abschussgebühr beim Rot- und Damhirsch das Geweihgewicht mit ganzem Schädel. einschließlich Oberkiefer ohne Abzüge. Beim Rehbock im ganzen Schädel einschließlich Oberkiefer abzüglich 90 Gramm, gewogen 24 Stunden nach dem Abkochen. Dieses Gewicht wird mit Hilfe einer Formel (Computerprogramm) errechnet. Wichtig zu beachten ist immer das Erlegungsdatum, sowie das Datum und Zeitpunkt des Auskochens.

 

Die Abschussgebühr beim Muffelwidder wird anhand der mittleren Schlauchlänge beider Schnecken bzw. bei Keilern anhand der durchschnittlichen Länge beider Gewehre (an den Außenseiten gemessen) ermittelt. Ich empfehle, bei Ihren Trophäen immer die Bewertung im ganzen Schädel. Es gibt somit keine Ungereimtheiten bezüglich Kappen. Der eine meint, es sei zu wenig gekappt, der andere meint, es sei schief gekappt. Der gesamte Transport erweist sich als einfacher. Die 90 Gramm sind dem internationalen Standard. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Probleme nach der Jagd auftreten. Zuhause können Sie je nach Vorstellung (kurzes oder langes Nasenbein) selbst Hand anlegen.

 

Jagdwaffen für diverse Wildarten

Während der Jagd auf Hochwild darf man nur Büchsengeschosse mit einer Laufmündungsenergie von 2500 Joule bzw. darüber benützen. Eine Ausnahme bildet die Rehwildjagd, für welche eine Mündungsenergie von 1000 Joule oder mehr ausreichend ist. Schwarzwild darf auch mit Flintenlaufgeschossen bejagt werden. Der Abschuss von Hochwild ist in Ungarn mit automatischen, sowie mit halbautomatischen Waffen, strengstens verboten!